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Die in diesen Listen aufgeführten
Raumeinheiten ( RE ) beziehen sich auf übliche
Möbelgrößen und sind verbindliche
Pauschalwerte.
Andere Gegenstände, die nicht in der Liste verzeichnet sind,
sind im Freiraum unter dem jeweiligen Zimmer mit den hierfür
besonders zu vereinbarenden RE einzutragen.
1 RE entspricht 0,1 cbm, 50 RE = 1 Möbelwagenmeter ( MWM).
Das Ausfüllen der
Umzugsgutliste ist für Sie unverbindlich.
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